Platzordnung Moselstellplatz Wintrich
Der Moselstellplatz Wintrich ist, abhängig von Witterung und Hochwasser, ab dem 2. Wochenende im März bis zum 2. Wochenende nach Allerheiligen im November geöffnet.
· Privatgelände, gebührenpflichtig. Es gilt jeweils der vom Gemeinderat Wintrich für die Saison festgelegte Preis. Preisangaben aus Annoncen und Internetdarstellungen haben keine Gültigkeit.
· Das Befahren des Platzes ist nur erlaubt für Reisemobile und den durch die Gemeinde Wintrich vorab genehmigten Lieferverkehr. Begleitfahrzeuge und Anhänger sind auf dem Parkplatz vor dem Stellplatz abzustellen, Ausnahmen nur bei medizinischer Notwendigkeit etc.
Direktverkäufe und Werbeaktivitäten bedürfen vorheriger Genehmigung. Wohnwagen sind nicht gestattet. Es gilt die StVO.
· Die Benutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung des Platzes erfolgt nicht. Es wird nur ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt. Für etwaige Schäden haftet der Stellplatzbetreiber nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften des BGB. Der Benutzer ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes anzuzeigen. Der Stellplatzbetreiber haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden am eingestellten Fahrzeug. Der Benutzer haftet für alle durch ihn selbst dem Stellplatzbetreiber oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Stellplatzes.
· Ein Wohnmobil hat eine Stellfläche zur Verfügung. Es dürfen ansonsten keine Stellflächen besetzt oder Wege blockiert werden. PKW, ähnliche Begleitfahrzeuge und Anhänger müssen auf dem Parkplatz vor dem Stellplatz abgestellt werden, Ausnahmen nur bei medizinischer Notwendigkeit etc.
· Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Wohnmobilstellplatzes. Behandeln Sie alle Anlagen und Einrichtungen schonend. Die Stellfläche ist sauber zu halten und sauber zu verlassen. Vermeiden Sie jede Verunreinigung der Umwelt (z. B. Zigarettenstummel).
· Müllentsorgung: Mülltrennung ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Müll wird getrennt in Plastikmüll, Altpapier und Restmüll sowie Altglas, entsprechend beschriftete Müllcontainer stehen im unteren Bereich des Platzes. Altglas muss im Container vor dem Wohnmobilstellplatz entsorgt werden.
· Die Entsorgung von Grauwasser und Chemietoilette ist auf dem Parkplatz vor dem Wohnmobilstellplatz. Die Chemietoilette ist zwingend in der dafür vorgesehenen Entsorgungsstation zu entleeren. Wilde Entsorgung von Müll und Abwässern ist verboten (kein Putz- bzw. Spülwasser in die Büsche schütten) – Vergehen werden zur Anzeige gebracht und es erfolgt ein Platzverweis.
· Hunde sind im ausgewiesenen Bereich (rechte, nördliche Seite) willkommen und müssen immer an der Leine geführt werden. Hundekot muss sofort beseitigt werden. Die entsprechenden Beutel nicht ins Gelände werfen, dies fällt unter illegale Müllentsorgung. Die geeigneten Mülltonnen für Hundekot sind zwingend zu verwenden.
· Nussbäume:
Keine Gegenstände in die Äste werfen oder schlagen, es droht für Nachfolger Unfall-gefahr. Nüsse nur in kleinen Mengen zum Eigenbedarf sammeln (ca. 1 Kg).
· Kein offenes Feuer mit möglichem Funkenflug (z. B. Kohlegrill)
· Es ist Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen und ruhestörender Lärm zu vermeiden. Insbesondre die Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 8 Uhr ist einzuhalten. Das Abspielen von Musik ist nicht gestattet.
· Den Anweisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.
Die Gemeinde Wintrich ist, als Betreiber, in der Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Wohnmobilstellplatz dient.
· Mit dem Anmieten eines Stellplatzes akzeptieren Sie unsere Platzordnung.